Mehrgenerationenhaus Mathildenstift

1Kosten im Beatmungszentrum Wuppertal, Altenkrankenhaus Rietberg, Pflegezentrum Annahaus in Münster, Aaseezentrum Münster, (Ermittelt innerhalb einer Interessenten-nachfrage Dezember 2014)

2Ausgenommen ist die Wohnraummiete

 

 

 

3Betten-Not in Kliniken – Ärzte schlagen Alarm Dortmund, 27.01.2010, Klaus Brandt.   Hier auch ein Beitrag hinsichtlich Intensivbetten anlässlich eines Symposiums des „Verbandes der Anästhesisten im Krankenhaus“

4Bundessozialgericht, Urteil vom 28.1.1999, B 3 KR 4/98 R

5Bundessozialgericht, Urteil des 3. Senats vom 17.6.2010 - B 3 KR 7/09 R

6Bundessozialgericht B 3 KR 7/09 R

Herzlich Willkommen

 

Das Wohnangebot Außerklinische Intensivpflege (AIP) im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift der DRK-Schwesternschaft Westfalen e.V. hat sich mit der primären Zielsetzung „Zurück ins Leben“ auf die Versorgung von Klienten mit 24stündiger Außerklinischer Intensivpflege Erwachsene spezialisiert.

Die AIP bietet eine umfassende und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versorgung im häuslichen Umfeld.

Fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit, verbunden mit einem Höchstmaß an Flexibilität, sind einige wesentliche Gesichtspunkte unseres Handelns.

Durch unser Vermietungsangebot und durch unsere Kooperationen mit pflegerischen medizinischen Kompetenzen schaffen wir Sicherheit und Vertrauen bei unseren Kunden. Uns ist es wichtig, den Kunden ganzheitlich zu betreuen. Dies ist möglich durch die eigene Reflektion des Verhaltens und durch unsere psychosozialen Kompetenzen, die dabei helfen, den Kunden unter Einbeziehung seiner individuellen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse zu beraten und nach Wunsch zu betreuen.

Unser Hauskonzept orientiert sich ebenso wie die pflegerischen medizinischen Kompetenzen, an dem Betreuungs- und Pflegemodell nach Prof. Dr. Monika Krohwinkel (Aktivitäten, Existenziellen Erfahrungen des Lebens AEDL). Klicken Sie hier zur Übersicht der AEDL.

Der Vermietungsprozess bezieht den Kunden und seine Angehörigen entsprechend mit ein.

Das Handeln im Miteinander verstehen wir als Teil des Teams. Pflege erbringen wir, in dem wir mit Leidenschaft und Respekt den Menschen, der Aufgabe und der Umwelt begegnen. Durch Verlässlichkeit und Gerechtigkeit geben und bekommen wir Halt und Orientierung. Wir bieten die Bereitschaft zur Reflektion und Lernfähigkeit im täglichen Tun und leben dies aktiv vor!

Ziel ist es, den Mietern in ihrer Privatsphäre eine größtmögliche Selbstständig und Sicherheit bei der individuellen pflegerischen Versorgung durch die Kooperationspartner zu ermöglichen. Unnötige Krankenhausaufenthalte werden verhindert und die persönliche Lebensqualität gesteigert.

Bei unserer Arbeit steht der Kunde mit seinen Wünschen und persönlichen Interessen im Mittelpunkt. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Unterstützung im Alltag, aber auch im Beruf und in der Freizeit sind Ziele, die wir in unserer täglichen Arbeit anstreben.

Eine intensive pflegerische Betreuung und besonders die Pflege von Menschen, die zeitweise oder auf Dauer auf außerklinische Intensivpflege und Unterstützung angewiesen sind, erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung, die von den kooperierenden Pflegediensten eingefordert wird.

Das Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus ist keine einfache Tätigkeit. Sie ist vielmehr eine umfassende Aufgabe, bei der eine ganze Summe von fachlichen und vor allem menschlichen Qualitäten gefragt ist. Es ist wie mit dem Zusammenfügen eines schwierigen Puzzles, wo es auf Geschick, Geduld und auch Humor ankommt. Wir möchten mit unserem spezialisierten Wohnangebot dem Mieter bzw. dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Durch unser Dienstleistungsangebot möchten wir unsere Mieter in ihrer Unabhängigkeit und ihrem Wohlbefinden unterstützen und dazu beitragen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im privaten Umfeld führen.

Für mehr Lebensqualität zu sorgen heißt für uns, auch die Belastung in dieser außergewöhnlichen Situation zu minimieren und damit unseren Beitrag dazu zu leisten, dass ein häusliches Umfeld erhalten bleibt.

Konzept der optimierten Versorgung

Die Mieter

Das Wohnkonzept AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift in Münster ermöglicht ein selbstbestimmtes, sicheres Wohnen und das Gestalten des persönlichen Wohnumfeldes. Im Gegensatz zu dem Leben in einer heimähnlichen Einrichtung nach dem WTG ist neben der Wahrung der persönlichen Integrität diese Versorgungsform ohne großen finanziellen Eigenanteil an der pflegerischen Versorgung zu realisieren.

Im Gegensatz zu einer Heimeinrichtung, in der 1.100 bis 1.600 € im Monat1 als zusätzliche Belastung auf die Betroffenen und deren Familien zukommen, sind die eventuellen Zuzahlungen2 zur pflegerischen Versorgung mit dem Wohnangebot mit bis zu 180.– € kein Vergleich.

Durch die Einbeziehung der Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung des Versicherten gleichermaßen, kann ein sicheres individuelles Konzept abgestimmt werden. Die stationären Einrichtungen sind überwiegend auf die begrenzten Möglichkeiten der Pflegeversicherung angewiesen. Ansprüche werden so den Versicherten vorenthalten.

Das Angebot eines geschützten Wohnraums für die Interessenten, die in mittelfristiger Zeit in die schon bestehende eigene Wohnung umsiedeln wollen, ist in dieser Form bislang selten bis gar nicht vorhanden. Die sichere Trainingsmöglichkeit für die Angehörigen, oder die Überbrückungsphase, bis ein externer Pflegedienst die häusliche Versorgung übernehmen kann, dauert in der Zeit sehr knapper pflegerischer Ressourcen häufig mehrere Monate.

Diese Zeit brauchen die InteressentInnen mit dem Angebot des Wohnkonzepts AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift in Münster nicht in einer anonymen und unpersönlichen Krankenhausatmosphäre zu verbringen. Bedingt durch die Anforderungen des Wohnumfelds wird auch die Selbstständigkeit gefördert, was zur deutlichen Erleichterung nach dem Wechsel in die bestehende Wohnung führt.

Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen

Bedingt durch die ständig steigende Zahl der betroffenen Personen und den knapper werdenden räumlichen und monetären Behandlungsressourcen3, stehen diese Einrichtungen vor einem Überleitungsproblem. Verstärkt auch dadurch, dass die PatientInnen immer jünger werden und eine hohe Lebenserwartung Dank der Leistungsfähigkeit der modernen Medizintechnik aufweisen.

Die Kostenträger geben den Behandlungseinrichtungen mit den DRGs, Behandlungspfaden und Fallpauschalen die Kosten für die „normale“ Behandlung vor. Trotz einfallsreich konstruierter „Nebendiagnosen“ ist die Behandlungszeit endlich. Wenn keine Kostenübernahme von den Versicherungen (z. B. KK, BG usw.) mehr vorliegt, verbleiben die Kosten bei der Behandlungseinrichtung. Hier erfolgt jetzt eine Drucksteigerung auf deren Sozialdienste, Angehörige und PatientInnen.

Für alle Möglichkeiten einer weiterführenden fachlich zutreffenden ambulanten Intensivpflege, steht das AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift in Münster den Einrichtungen, Sozialdiensten, Angehörigen und KlientInnen zur Seite.

Das Angebotsspektrum hinsichtlich pflegefachlicher Qualität (durch den kooperierenden Fachpflegedienst der DRK Schwesternschaft Westfalen e.V.) und das abgestimmtes Wohnumfeld decken die möglichen individuellen Bedarfe ab. Durch die technischen Vorkehrungen ist es den abgebenden Einrichtungen nach Wunsch möglich, den Stabilisierungsprozess im direkten Kontakt über die Telemedizin weiter zu begleiten.

Die technischen Möglichkeiten als zusätzliches Nutzerplus.

Die technische Ausrüstung der Immobilie ermöglicht den abgebenden Einrichtungen (Krankenhäuser, Rehakliniken), den Erfordernissen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) gerecht zu werden. Diese gesundheitspolitischen Vorgaben verlangen von den Krankenhäusern, den Nachhaltbeweis der Therapie über den Verweilzeitraum in der Einrichtung hinaus sicherzustellen.

Damit ist dieses Betriebskonzept, das sich ausgewiesener Weise auch als Partner der Krankenhäuser darstellt, anderen Einrichtungen längerfristig weit überlegen.

Krankenkassen als Kostenträger

Die Aufenthaltsverlängerung durch die konstruierten Nebendiagnosen, weil nicht ausreichende Überleitungsmöglichkeiten oder lange Wartezeiten zur Übernahme bestehen, verursacht eine bedeutende Kostensteigerung bei den Krankenkassen. Die Überleitung in das Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift in ein zeitlich unbegrenztes oder endliches Mietverhältnis entlastet die Kassen beträchtlich. Die Versorgungskosten sinken mindestens um ein Drittel der Krankenhauskosten.

Bedingt durch den Umstand, dass nicht ausreichend ambulante Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, versuchen die Krankenkassen die betroffenen Angehörigen und PatientInnen zu einem Heimeinzug zu bewegen.

Diesem Begehren wird durch gezielte und nachhaltige Information in den Einrichtungen und Selbsthilfeverbänden von Seiten „AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift“ begegnet.

Kommunen

Dieser Bereich hat einen indirekten Nutzen durch das Angebot von AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift.

Da die Zuzahlungen zu den Heimkosten beträchtliche Höhen erreichen können, wird die Kommune in die Deckungspflicht für die Beträge genommen, die vom Bürger nicht getragen werden können.

Diese Beträge sind ungleich höher als die Mietzuschüsse, wie sie im Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift eventuell zu leisten sind. Zumal Pflegewohngeld auch in der Heimunterbringung von der Kommune zusätzlich zu leisten ist.

Zumal passt das Wohnkonzept AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift mit der integrierten Selbstbestimmung in den sozialpolitischen Kontext der Quartierslösung.

Privates Wohnen als Mieter

Oftmals lassen die Rahmenbedingungen zuhause eine ambulante Versorgung nicht zu. Die eigene Wohnung ist für eine Versorgung zu klein oder nicht geeignet oder andere Gründe spielen eine Rolle.

Daneben gibt es noch viele andere Gründe, warum eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nicht in Frage kommt.

Die körperliche und psychische Belastung, die bei einer häuslichen Intensivpflege auf die Angehörigen zukommt, ist erheblich und führt auf Dauer zu einer nur schwer auszuhaltenden Belastung. Auch eine ständige Störung der eigenen Privatsphäre durch 24 Stunden lang anwesendes, fremdes Pflegepersonal führt meist schon nach kurzer Zeit zu Irritationen oder Komplikationen.

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit für Betroffene, in ein Wohnangebot mit 24stündiger außerklinischer Versorgung einzuziehen. Eine eigene abgeschlossene Wohnung bietet ein Höchstmaß an Individualität und persönlicher Entfaltung.

Das Ziel der Versorgung in diesem Wohnangebot ist es, den Bewohnern ein Höchstmaß an Lebensqualität zu bieten bei einer gleichzeitigen umfassenden fachpflegerischen Versorgung.

Dies erreichen wir durch eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versorgung, so wie ein Umfeld, das den Bewohnern auf der einen Seite Raum für die eigene Privatsphäre bietet und auf der anderen Seite Hilfen und Unterstützungen gibt, um eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Geschehen zu verwirklichen.

Die pflegerische Versorgung der Bewohner kann vom kooperierenden Pflegedienst der DRK Schwesternschaft Westfalen e.V., der spezialisiert auf die außerklinische Intensivpflege ist, übernommen werden.

Auf Wunsch kann auch der Pflegedienst des Mieters die Versorgung übernehmen. Hierfür bestehen Rahmenbedingungen des Verbraucherschutzes für die Qualitätssicherung zur Verfügung.

Merkmale des Wohnangebotes – Appartement

Ein barrierefreies Bad, ein heller und freundlicher Wohn- Schlafbereiche sowie eine Wohnungstür ermöglichen ein privates Ambiente in der AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift.

Aus allen Blickwinkeln ist der Blick nach Außen gesichert. Zu jedem Appartement gehört ein Balkon, der barrierefrei genutzt werden kann

Zusätzliches Angebot:

Eine großzügige Gemeinschaftsfläche mit einer modernen Küche steht den Mietern und Ihren Angehörigen zur Verfügung. Nach Absprach kann dieser auch für individuelle Veranstaltungen genutzt werden.

Möblierung:

Den Erfordernissen der außerklinischen Intensivpflege wird das Appartement teilmöbliert vermietet. Die Möbel beziehen sich auf die Nutzung von Maschinen und Geräten, sowie auf die Lagerung von pflegerischen Verbrauchsmaterialien.

Zusätzliche Möblierung mit eigenen (Groß)Wohnmöbeln nach eigenem Geschmack ist erwünscht. Eine eigene Pantryküche kann in den Wohnungen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Technische Ausrüstung:

Gemäß der Qesü-RL sind die Wohnungen separat technisch so ausgerüstet, dass die Erfordernisse der Telemedizin sichergestellt werden. Der Datenaustausch zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen kann erfolgen. Dem Mieter entstehen bei der Verwendung dieser technischen Anlagen keine zusätzlichen Kosten.

Größe:  Durchschnittlich ca. 30 qm.

Mietkosten: Entsprechen der aktuellen Sozialmiete plus gesetzlicher Nebenkosten

Status der Nutzer

Mieter mit gesetzlichen Mietverträgen.

Die Mieter haben gegenüber den Kostenträgern der Sozialhilfe einen ambulanten Versorgungsstatus.

Die Mieter können bestehende Wohngeldansprüche geltend machen

Privates Wohnen auf Zeit

  • Schulung und Training der Angehörigen zur eigenständigen Versorgung des Patienten in der eigenen häuslichen Umgebung
  • Verweilen außerhalb der Klinik im privaten Umfeld, bis ein externer Pflegedienst das häusliche Versorgungsteam zusammengengestellt hat

Auf dem Weg in die häusliche Versorgung bieten wir unseren Klienten im Rahmen des „Wohnens auf Zeit“ die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Versorgung. In einer eigenen abgeschlossenen Wohnung bieten wir unseren Klienten ein Höchstmaß an Individualität und persönlicher Entfaltung.

Ziel ist es, den Krankenhausaufenthalt abzukürzen und während der vorübergehenden Versorgung in dem Wohnangebot eine weitere häusliche Pflege und Betreuung vorzubereiten und zu koordinieren.

Angehörige gewinnen durch einen Aufenthalt in einer ambulanten Intensiv-Wohngemeinschaft einen Eindruck über die Versorgung eines intensivpflichtigen Menschen in der Häuslichkeit und können so die weitere pflegerische Versorgung entsprechend ausrichten.

Im Rahmen eines nachgehenden Krankenhausaufenthaltes bieten wir intensivpflichtigen Patienten eine umfassende qualifizierte Fachbetreuung sowie die Fortführung der notwendigen Therapien.

Möblierung: Den Erfordernissen der außerklinischen Intensivpflege wird das Appartement teilmöbliert vermietet. Die Möbel beziehen sich auf die Nutzung von Maschinen und Geräten, sowie auf die Lagerung von pflegerischen Verbrauchsmaterialien. Zusätzliche Möblierung mit eigenen (Groß)Wohnmöbeln ist möglich. Eine eigene Pantryküche kann in den Wohnungen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.. 

Merkmale des Wohnangebotes - Appartement

Ein barrierefreies Bad, ein heller und freundlicher Wohn- Schlafbereiche sowie eine Wohnungstür ermöglichen ein privates Ambiente in der AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift.

Aus allen Blickwinkeln ist der Blick nach Außen gesichert. Zu jedem Appartement gehört ein Balkon, der barrierefrei genutzt werden kann

Zusätzliches Angebot:

Eine großzügige Gemeinschaftsfläche mit einer modernen Küche steht den Mietern und Ihren Angehörigen zur Verfügung. Nach Absprach kann dieser auch für individuelle Veranstaltungen genutzt werden.

Möblierung:

Den Erfordernissen der außerklinischen Intensivpflege wird das Appartement teilmöbliert vermietet. Die Möbel beziehen sich auf die Nutzung von Maschinen und Geräten, sowie auf die Lagerung von pflegerischen Verbrauchsmaterialien.

Zusätzliche Möblierung mit eigenen (Groß)Wohnmöbeln ist möglich. Eine eigene Pantryküche kann in den Wohnungen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Technische Ausrüstung:

Gemäß der Qesü-RL sind die Wohnungen separat technisch so ausgerüstet, dass die Erfordernisse der Telemedizin sichergestellt werden. Der Datenaustausch zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen kann erfolgen. Dem Mieter entstehen bei der Verwendung dieser technischen Anlagen keine zusätzlichen Kosten.

Größe:  Durchschnittlich ca. 30 qm

Mietkosten: Entsprechen der aktuellen Sozialmiete plus gesetzlicher Nebenkosten

Status der Nutzer

Mieter mit gesetzlichen Mietverträgen die den Erfordernissen des WBVG entsprechen.

Die Mieter haben gegenüber den Kostenträgern der Sozialhilfe einen ambulanten Versorgungsstatus.

Die Mieter können bestehende Wohngeldansprüche geltend machen.

Hauskonzept

Die gesundheitspolitische Prämisse „Ambulant vor Stationär“ ist der Grundsatz für das Projekt.

Unter dieser Prämisse wird das „Wohnungsangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift – Wohnungen für die außerklinische Intensivpflege“ zusammengefasst.

In der Wohnanlage wurden ab Juli 2015 neun teilausgestatte abgeschlossene Wohnungen geschaffen, die den Anforderungen der Versorgung von Mietern mit einer außerklinischen Intensivpflege entsprechen.

Die Mieter, auch mit einem migrativen Hintergrund, sind mit dem gesamten Versorgungsequipment vom Kostenträger ausgestattet und werden von den Intensivstationen der (Spezial)Krankenhäuser und Reha- Einrichtungen in die Wohnungen einziehen.

In den Wohnungen wird die pflegerische Intensivbetreuung von spezialisierten ambulanten Pflegediensten realisiert. Die technische Ausrüstung der Immobilie ermöglicht den abgebenden Einrichtungen (Krankenhäuser, Rehakliniken), den Erfordernissen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) gerecht zu werden. Es verlangt von den Krankenhäusern den Nachhaltbeweis der Therapie über den Verweilzeitraum in der Einrichtung hinaus.

Das Wohnhaus ist durch seine bauliche Anlage, technischen Möglichkeiten und dem integrierten Profitcenter auf diese Wohnumfelderfordernisse eingestellt.

Es besteht eine strikte Trennung zwischen dem Wohnumfeldangebot für die Mieter in dem Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift und dem pflegerischen Versorgungssystem des kooperierenden Pflegedienstes der DRK Schwesternschaft Westfalen e.V.

Vertragssystem der Mieter

In der Regel werden von den Mietern in der Einrichtung zwei gesonderte zivilrechtliche Verträge geschlossen.

1. Mietvertrag über die Anmietung des entsprechenden Appartements sowie den Anteilen der dazugehörigen Allgemein- und Lagerflächen.

2. Pflegevertrag hinsichtlich der zu erbringenden Pflegeleistungen mit einem Pflegedienst.

Akzeptierte Wohnformen

Der Vermieter des Wohnangebotes AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift, vermietet den Wohnraum an selbstbestimmte Menschen, bzw. an deren gesetzlichen Vertreter. Diese vom Versicherten selbst gewählte eigenständige Wohnform, auch als intensivpflegebedürftiger Patient, hat sich bei den Kostenträgern stabil etabliert.

Diese Wohnform wurde in der Akzeptanz zum berechtigen Erhalt der Gesundheitsleistungen mehrmals durch verschiedene Instanzen bestätigt. Dabei wurde stets auf die Einhaltung der Erfordernisse der Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben abgehoben. Diese Prämisse zieht sich daher durch die gesamten Projektbereiche.

Möblierung: Den Erfordernissen der außerklinischen Intensivpflege wird das Appartement teilmöbliert vermietet. Die Möbel beziehen sich auf die Nutzung von Maschinen und Geräten, sowie auf die Lagerung von pflegerischen Verbrauchsmaterialien. Zusätzliche Möblierung mit eigenen (Groß)Wohnmöbeln ist erwünscht. Eine eigene Pantryküche kann gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Technische Ausrüstung: Gemäß der Qesü-RL sind die Wohnungen separat technisch so ausgerüstet, dass die Erfordernisse der Telemedizin sichergestellt werden. Der Datenaustausch zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen kann erfolgen. Dem Mieter entstehen bei der Verwendung dieser technischen Anlagen keine zusätzlichen Kosten.

Größe:  Durchschnittlich ca. 30 qm.

Mietkosten: Entsprechen der aktuellen Sozialmiete plus gesetzlicher Nebenkosten

Status der Nutzer

  • Mieter mit gesetzlichen Mietverträgen.
  • Die Mieter haben gegenüber den Kostenträgern der Sozialhilfe einen ambulanten Versorgungsstatus.
  • Die Mieter können bestehende Wohngeldansprüche geltend machen

Pflegerische Versorgung

Das Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift ist kein klassisches Wohngemeinschaftssystem im Sinne der in der GEPA und der DVO-WTG aufgeführten Merkmale.

Vielmehr werden eigenständige, separate Wohnungen vermietet. In denen leben die Mieter selbstbestimmt. Es besteht kein übergreifendes Betreuungs- und Pflegeangebot, das wird individuell vom dem Pflegedienst des Mieters im Rahmen der Leistungen des SGB XI und SGB V ambulant realisiert.

Der Vermieter des Wohnangebotes AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift bietet keine Pflege und Betreuungsleistungen an, die der Mieter ohne Wahlfreiheit nutzen muss.

Vielmehr werden über ein Proficenter nachfragenden Mietern aus einem Netzwerk verschiedene Professionen zur Auswahl angeboten. Daher kann durchaus sein, dass mehr wie ein Pflegedienst in der Wohnanlage tätig ist. Nur so kann der erforderlichen Freizügigkeit und den unterschiedlichen Wohnangebotsformen entsprochen werden.

Auf Anfrage durch die Mieter oder Hauptmieter wird der kooperierende Pflegedienst der DRK Schwesternschaft Westfalen e.V. eingebunden.

Damit kann bei Mietern, die keinen eigenen Pflegedienst haben, eine sichere Versorgung angeboten werden.

Dieser ambulante Pflegedienst hält MitarbeiterInnen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund vor, die in der jeweiligen Sprache in Wort und Schrift befähigt sind.

Mieter mit eigenem Pflegedienst können diesen weiterhin mit der Versorgung in der Wohnanlage beauftragen.

Die Pflegedienste haben sich verbindlich an die Vorgaben des Hauskonzeptes und der vom Hauptmieter eingesetzten Hausleitung zu halten.

Dazu wird u.a. zum Verbraucherschutz eine Vereinbarung als Teil der Qualitätssicherung in den für das Wohnangebot geltenden Anteilen des GEPA und der WTG-DVO mit den Pflegeunternehmen geschlossen.

Mit dem/den Pflegediensten wird eine Qualitätsvereinbarung vor der Aufnahme der Versorgung vertraglich getroffen.

Die Vereinbarung ist grundsätzlich erforderlich, um in dem Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift arbeiten zu dürfen.

Lässt sich der Vertrag nicht schließen, ist der Einsatz des Pflegedienstes nicht möglich.

Diese Vorgehensweise ist auch in der Beschreibung und Begründung Bestandteil des Mietvertrages.

Die ambulanten Pflegedienste unterliegen den Qualitätserfordernissen der QPR-A und PTV A. Die Anwendung von stationären Richtlinien oder der Umsetzung der DVO-WTG in der Gesamtheit kann nicht erfolgen.

Vielmehr geht es darum aufzuzeigen, welche Erfordernisse aus der GEPA und DVO-WTG inhaltlich kompatibel mit den Qualitätsrichtlinien und Nachweisen der ambulanten Pflegedienste sind.

Selbstverständlich ist, dass die Heimaufsicht das Recht realisiert, in die Dokumentation des Mieters und im Rahmen der für die QPR-A und PTV-A vorzuhaltenden Nachweise Einsicht zu nehmen. Hierbei ist es unerheblich, welcher Pflegedienst die Unterlagen vorzulegen hat. Die in dem Wohnangebot tätigen Pflegedienste haben sich diesem Vorgehen zuvor einverstanden erklärt.

Die Mieter unterscheiben vor dem Einzug, dass die Heimaufsicht in die Dokumentation Einsicht nehmen kann. Allerding bleibt es dem Mieter dabei unbenommen, auch kurzfristig diese Einwilligung wieder zurück zu nehmen.

Telemedizin

Bei der Telemedizin beobachtet und beurteilen die Therapeuten die medizinischen Daten der Patientinnen und Patienten per Telekommunikation, zum Beispiel über das Internet. Patient und Arzt können dabei an unterschiedlichen Orten sein.

Telemedizinische Anwendungen finden auch zwischen Ärzten statt. Dies geschieht, um Befunde elektronisch auszutauschen oder eine Zweitmeinung einzuholen.

Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung Diagnostik und Konsultation anzubieten.

Der Einsatz der Telemedizin birgt großes Potential für eine Qualitätsverbesserung und -sicherung in der pflegerischen und medizinischen Versorgung in fast allen medizinischen Disziplinen. Die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfacht die diagnostische und therapeutische Praxis, steigert die Qualität der pflegerischen und medizinischen Versorgung und verbessert die Verfügbarkeit umfassenderen Wissens auch im privaten Umfeld.

Folgende Dienstleistungen können zur Fortsetzung und Sicherung der klinischen Therapie im privaten Umfeld realisiert werden:

  • Home - Monitoring: Betreuungsleistungen im privaten Wohnumfeld
  • Telekonsultation: Fern-Zugriff zum Wissen oder zur Erfahrung eines Spezialisten
  • Ferndiagnose: Diagnose für einen Patienten von einem entfernten Arzt
  • Telemonitoring: Fernüberwachung eines Patienten, der sich nicht im Krankenhaus befindet
  • Fernbetreuung: Nutzung von Daten, um Patienten aus der Ferne zu untersuchen

Qualitätssicherung

Die ambulanten Pflegedienste unterliegen den Qualitätserfordernissen der QPR-A und PTV A. Die Anwendung von stationären Richtlinien oder der Umsetzung der DVO-WTG in der Gesamtheit kann nicht erfolgen.

Vielmehr wurde bei der erfolgten Mitteilung der Betriebsaufnahme dargestellt, welche Erfordernisse aus der GEPA und DVO-WTG inhaltlich kompatibel mit den Qualitätsrichtlinien und Nachweisen der ambulanten Pflegedienste und dem ambulanten Wohnangebot sind.

Selbstverständlich ist, dass die Heimaufsicht das Recht erhalten hat, unangemeldet das Wohnangebot aufzusuchen und in die Dokumentation des Mieters und im Rahmen der für die QPR-A und PTV-A vorzuhaltenden Nachweise Einsicht zu nehmen. Hierbei ist es unerheblich, welcher Pflegedienst die Unterlagen vorzulegen hat. Die in dem Wohnangebot tätigen Pflegedienste haben sich diesem Vorgehen zuvor einverstanden erklärt.

Die Mieter unterschreiben vor dem Einzug, dass die Heimaufsicht in die Dokumentation Einsicht nehmen kann. Allerding bleibt es dem Mieter dabei unbenommen, auch kurzfristig diese Einwilligung wieder zurück zu nehmen.

Qualitätsziele

(a) Transparenzkriterien Ambulant

Die Prüfungen des MDK im Rahmen der Transparenzkriterien dürfen nicht unter den Notendurchschnitt NRW ausfallen. Ermittelt der MDK ein Ergebnis unter dem Durchschnitt, ist eine Wiederholungsprüfung durch den Pflegedienst zu veranlassen. Der Schwerpunkt der Ergebniserwartung liegt in der Praxisnote. Diese soll nicht unter NRW Durchschnitt fallen.

(b) Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) Ambulant

Die MDK-Prüfung darf keine Mängel des Pflegedienstes ergeben, die eine Nachprüfung vor Ort beinhaltet. Der Schwerpunkt der Ergebniserwartung liegt in der Praxis.

(c) S2-Richtlinien

Die Einhaltung der jeweils gültigen S2-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. werden von der Projektleitung halbjährlich gemeinsam mit der Pflegedienstleitung des Pflegedienstes überprüft. Es wird ein Protokoll erstellt.

(d) MDK-Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege sind nachweislich einzuhalten

Der/Die Pflegedienst/e verpflichte/t/n sich, der Hausleitung alle Informationen zugänglich zu machen, die für die Einhaltung des WTG, der Transparenzkriterien Ambulant und der QPR Ambulant erforderlich sind.

Der/Die Pflegedienst/e verpflichte/t/n sich, der Hausleitung nach Zugang der Qualitätsprüfungsergebnisse unverzüglich eine Kopie der gesamten MDK-Prüfungsprotokolle und / oder der Ergebnisse der S2-Evaluierungen zu übersenden. Der Hauptmieter verpflichtet sich, Prüfungsprotokolle und S2-Evaluierungen nicht an Dritte weiterzuleiten.

Der/Die Pflegedienst/e bringen das jeweilige Prüfungsergebnis der MKD-Qualitätsprüfung gut sichtbar im Eingangsbereich der Wohnanlage AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift an.

Alles Weitere regelt die Qualitätsvereinbarung, die mit den Pflegediensten vor Aufnahme der Tätigkeiten geschlossen wird.

Therapeutische Versorgung

Zentrale Schwerpunkte der medizinischen Erkrankungsbilder

Fachkompetente Versorgung von Klienten mit speziellen Erkrankungen:

  • zentral bedingte Ateminsuffizienz
  • neuromuskuläre Erkrankungen, z.B. amyotrophe Lateralskerose
  • hirnorganische Schädigungen
  • unfallbedingte Schäden (hohe Querschnittlähmungen)
  • Gendefekte
  • Dialyse mit kontinuierlicher vitaler Überwachung
  • COPD und chronische Lungenerkrankungen
  • (Haus)Ärztliche Versorgung
  • Facharzt für „Allgemein Medizin“
  • Facharzt „Internist“
  • Facharzt „Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (Schmerztherapeut) ist Ansprechpartner/in für die abgebenden Einrichtungen bezüglich der fachärztlichen Informationen, die in den ärztlichen Verordnungen berücksichtigt werden müssen. Weiterhin ist dieser Facharzt Kooperations- und Ansprechpartner/in des jeweiligen Hausarztes in den ambulanten intensivmedizinischen Belangen.
  • Facharzt „Orthopäde“
  • Facharzt „Neurologie“

Pharmazeutische Versorgung

Eine Apotheke mit direktem örtlichem Bezug hat in der Voranfrage der Beteiligung an der Versorgung zugestimmt. Eine zeitnahe Versorgungskette kann damit gewährleistet werden. Eine kontinuierliche Schulung der MitarbeiterInnen wird dadurch ebenfalls gesichert.

Laborklinische Versorgung

Um gegebenenfalls erforderliche Laborparameter direkt zu erhalten, hat in der Voranfrage ein in der Nähe liegendes Krankenhauslabor (3 km) der Beteiligung an der Versorgung zugestimmt.

Therapeutische Begleitung

Eine Praxis mit Krankengymnasten und Ergotherapeuten hat in Voranfrage der Beteiligung an der Versorgung zugestimmt.

Das Unternehmen wird die Umsetzung der verschriebenen Anwendungen in der jeweiligen Wohnung ohne Zusatzkosten für die Mieter realisieren.

Zusätzlich kommen in den Wohnungen über zwei Ausbildungseinrichtungen für Krankengymnasten und Ergotherapeuten, SchülerInnen der Abschlussklassen zum Einsatz. Die fachlichen Anleitungen werden von den Ausbildungseinrichtungen gewährleistet.

Anspruch auf Kostenübernahme

Die Versicherten haben nach dem sogenannten „Drachenfliegerurteil“4 28.11.1999 des BSG einen Versorgungsanspruch außerhalb von Krankenhäusern in der häuslichen Umgebung und heimähnlichen Betreuungseinrichtungen.

Sie können zwischen den Versorgungsformen ambulant 1:1 in einer 24 Stundenbetreuung in der eigenen häuslichen Umgebung, oder in einer neu bezogenen Wohnung in der ein ambulanter Pflegedienst auf der Basis eines Versorgungsvertrages die Betreuung und Versorgung übernimmt.

Das „Drachenfliegerurteil“ wurde am 17.06.2010 aktuell in seiner Auslegung vom BSG bestätigt5 und hinsichtlich Leistungspflicht gegenüber den Kostenträgern weiter verschärft. Die Entscheidung wird in den überwiegenden Fallzahlen dazu führen, dass die Versicherten keine Eigenbeteiligung6 an den Versorgungskosten zu Leisten haben.

Die Kostenträger des Gesundheitswesen SGB-V (Krankenkasse) SGB-XI (Pflegeversicherung) stehen für die Kostenübernahme im ambulanten Versorgungsbereich für die außerklinische Intensivpflege ein.

Gegebenenfalls kann ein bestehender Anspruch auf „Wohngeld“ (§ 68 Nr. 10 SGB I WoGG) auch in der Wohnanlage geltend gemacht werden.

Schulung Training von Angehörigen zur Eigenversorgung

Training der Angehörigen - Wohnen in einem endlichen Zeitrahmen.

Einige Familien(Angehörigen)verbände fühlen sich stark genug, oder werden von den Kostenträgern dazu aufgefordert selbst die Pflege zu übernehmen.

Bei diesem Angebot werden bei dem Patienten und Angehörigen innerhalb der auf Zeit gemieteten Wohnung durch den kooperierenden Pflegedienst:

  • die physische und psychische Stabilisierung weiter verfolgt,
  • die Angehörigen in der Pflege des Betroffenen, in der Handhabung und Anwendung der Geräte in einer häuslichen Umgebung geschult.
  • Der Umzug in den vorherigen oder neuen häuslichen Bereich kurzfristig begleitet.

Das Wohnumfeldangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift dient zeitgleich dem Widererlangen von Bewältigungsstrategien, um im Alltagsleben eine größtmögliche Eigenständigkeit in das eigene zukünftige Wohnumfeld einbringen zu können.

Außerdem kann im späteren eigenen häuslichen Bereich eine befristete Begleitung durch den kooperierenden Pflegedienst über eine EDV gestützte Fernbetreuung mit regelmäßigen Pflegevisiten zur Unterstützung der Angehörigen angeboten werden.

Zur Realisierung hat die Wohnanlage AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift eine Kooperation mit einer in direkter Nähe liegenden Pension geschlossen. Dort ist das Wohnen der Angehörigen über den erforderlichen Zeitraum möglich.

Vorteile und Ziele:

Angehörigensysteme haben bei entsprechenden personellen und räumlichen Ressourcen das Bedürfnis, die Versorgung und Betreuung selbst zu übernehmen. Hierbei ist eine zeitliche Frist zur Befähigung, Training zur Sicherheitsbildung Seitens der KlientInnen und Angehörigen erforderlich.

Die Gewissheit, über einen befristeten Zeitraum externe Hilfen über die Fernbetreuung zu nutzen und das darin eine fachliche Begleitung integriert ist, verstärkt die Akzeptanz und das damit verbundene Gefühl der Sicher dieses Angebotes.

Wohnen außerhalb der Klinik bis die häusliche Versorgung sichergestellt ist

Übernahme aus einem Krankenhaus: Durch einen externen Pflegedienst, der zeitlich begrenzt das Angebot der AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift nutzt, um in diesem Zeitraum das Pflegeteam für die häusliche Pflege zu akquirieren.

Für diesen Zeitraum steht der Wohnraum im Konzept AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift zur Verfügung. Der kooperierende Fachpflegedienst stellt primär die Pflegeerfordernisse sicher.

Sukzessiv werden die Pflegekräfte des externen ambulanten Pflegedienstes mit den KlientInnen vertraut gemacht. Der Umzug in den eigenen häuslichen Bereich wird von dem übernehmenden externen ambulanten Pflegdienst übernommen.

Das Wohnumfeldangebot der AIP im Mehrgenerationenhaus Münster dient zeitgleich dem Widererlangen von Bewältigungsstrategien, um im Alltagsleben eine größtmögliche Eigenständigkeit in das eigene zukünftige Wohnumfeld einbringen zu können.

Anspruch

Auf der Basis:

  • Häusliche Krankenpflege SGBV nach § 37 Abs. 1 bis 6
  • Sowie der Rechtsprechung des „Drachenfliegerurteils“ bestärkt durch das aktuelle Urteil des 3. Senats des BSG vom 17.6.2010 - B 3 KR 7/09 R

hat der Versicherte auf Wunsch Anspruch auf die häusliche Versorgung in der eigenen Wohnung.

Die Krankenhäuser in Persona die Sozialdienste versuchen für die KlientInnen, die eine häusliche Pflege mit professioneller Versorgung anstreben, einen Pflegedienst vorzuschlagen.

Bei der personellen Ausgestaltung dieser Pflegedienste ist eine zeitnahe Übernahme kaum, selten oder gar nicht möglich. Der Arbeitsmarkt gibt die benötigte Anzahl der Pflegekräfte immer weniger und in immer länger dauernden Akquisezeiten her.

Das Wohnangebot AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift stellt daher zur Überbrückung den Wohnraum auf Zeit und der kooperierende Fachpflegedienst das Personal zur Versorgung der KlientInnen.

Wenn das Krankenhaus oder die KlientInnen noch keinen Pflegedienst verpflichten können, kann die Einrichtung AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift über die Mitgliedschaft in einem bundesweitem Netzwerk ambulante Pflegedienste vermitteln, die fachlich zur Übernahme der außerklinischen Intensivpflege in der Lage sind.

Die Versorgung wird bei den Unternehmen angefragt. Die weiteren vertraglichen Erfordernisse erledigen die Unternehmen selbst.

Das sich sukzessiv vervollständigende Pflegeteam wird von einem kooperierenden Pflegedienst der Eirichtung AIP im Mehrgenerationenhaus Mathildenstift in die Versorgung der KlientInnen einbezogen.

Vorteile und Ziele

  • Die KlientInnen erhalten die Möglichkeit, den belastenden Klinikalltag zu verlassen und in einem privaten Umfeld zu sich selbst zu finden
  • Die externen professionellen ambulanten Pflegedienste haben einen größeren Zeitraum zur Verfügung die Pflegeteams aufzustellen.
  • Die Krankenhäuser haben zeitnah nach Therapieabschluss den Verlegungszeitpunkt.
  • Die sozialen Dienste der Krankenhäuser erfahren eine Entlastung.
  • Die betroffenen KlientInnen gewinnen Sicherheit und Vertrauen in diese häusliche Versorgungsform.